Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde am 4. November 1950 vom Europarat verabschiedet und trat am 3. September 1953 in Kraft. Sie ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrument in Europa und umfasst grundlegende Rechte und Freiheiten für alle Menschen, die dem Gerichtshof für Menschenrechte unterstehen.
Einige wichtige Bestimmungen der EMRK umfassen das Recht auf Leben, das Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, die Meinungsfreiheit und die Glaubensfreiheit.
Die EMRK wurde von den meisten europäischen Staaten ratifiziert, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde eingerichtet, um über Verstöße gegen die Konvention zu entscheiden. Einzelpersonen können Beschwerden beim Gerichtshof einreichen, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Rechte verletzt wurden.
Die EMRK wurde im Laufe der Jahre durch Zusatzprotokolle ergänzt, die zusätzliche Rechte und Freiheiten garantieren. Das erste Zusatzprotokoll beispielsweise erweitert den Schutz des Rechts auf Eigentum und die Meinungsfreiheit.
Die Europäische Menschenrechtskonvention spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherung der grundlegenden Menschenrechte und hat dazu beigetragen, das Bewusstsein für Menschenrechte in Europa zu stärken.
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