Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein internationaler Vertrag, der 1950 vom Europarat verabschiedet wurde und 1953 in Kraft trat. Sie schützt die Grundrechte und Freiheiten der Menschen in den Mitgliedstaaten des Europarats.
Wichtige Aspekte der EMRK:
Garantierte Rechte: Die EMRK garantiert eine Reihe grundlegender Rechte, darunter das Recht auf Leben, das Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, die Freiheit des Denkens, Gewissens und der Religion, die Freiheit der Meinungsäußerung, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Eheschließung.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Der EGMR in Straßburg wacht über die Einhaltung der EMRK. Einzelpersonen, die der Ansicht sind, dass ihre Rechte durch einen Mitgliedstaat verletzt wurden, können Beschwerde beim EGMR einlegen, nachdem sie alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft haben.
Bedeutung: Die EMRK hat einen erheblichen Einfluss auf das Recht und die Politik der Mitgliedstaaten des Europarats. Sie hat zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes in Europa beigetragen und dient als Vorbild für Menschenrechtsabkommen in anderen Teilen der Welt.
Protokolle: Die EMRK wurde durch mehrere Protokolle ergänzt, die zusätzliche Rechte und Garantien hinzufügen, wie z.B. das Recht auf Eigentum, das Recht auf Bildung und das Recht auf freie Wahlen.
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